Psychosoziale Notfallversorgung des DRK.

Notfallnachsorge

Ansprechpartner

Frau
Petra Witt


Tel: 06501 9292-521
p.witt(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de 

Brunostraße 25
54329 Konz

Es gibt Momente, in denen Menschen durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens gerissen werden. Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss.
Sowohl in diesen schweren Stunden als auch in anderen akuten Krisensituationen leisten - zumeist ehrenamtliche - Kriseninterventionshelfer des Deutschen Roten Kreuzes "Erste Hilfe für die Seele" und psychosoziale Akuthilfe für Betroffene. Sie sind da, hören zu, begleiten.  Zum Einsatz geht es immer mindestens zu zweit, damit im Rahmen der kurzfristigen Begleitung und individuellen Betreuung Betroffene auch bei organisatorischen Aufgaben unterstützt und das soziale Netz oder weiterführende Hilfen mobilisiert werden können.  "Wir arbeiten fast immer in Grenzsituationen." Berichten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Notfallnachsorgedienst-Teams im DRK Kreisverband Trier-Saarburg, die als Kriseninterventionshelfer engagiert sind. Sie treffen auf Menschen, die gerade mit schweren Schicksalsschlägen konfrontiert wurden.  Die Ziele der Notfallnachsorge bestehen in der menschlichen Begleitung von Betroffenen in persönlichen Notlagen, einer behutsamen Erkundung der Situation hinsichtlich des weiteren Vorgehens sowie der Mithilfe bei der Organisation weiterer Betreuung (Angehörige, Freunde, Seelsorge, etc.) unter der Prämisse einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Arbeit kann "oft sehr berührend, traurig und belastend" sein. Doch schon in der spezifischen Ausbildung, für die DRK-einheitliche Mindeststandards existieren, lernen die Helfer, "sich ihrer Rolle bewusst zu sein" und sich – trotz der zum Teil sehr intensiven Begleitung – nicht mit dem Schicksal der Betroffenen zu identifizieren.  Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beachten bei Ihrem Engagement immer: "Wir können ganz tief mitfühlen, aber wir dürfen nicht mitleiden."

Jahrestagung 2017 der Notfallnachsorge des DRK-Bezirksverbandes Trier

Zur jährlichen Tagung der Notfallnachsorge trafen sich Gruppen aus Daun, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich sowie die Notfallseelsorge Nürburgring. Aufgabe der Notfallnachsorge ist die Übermittlung der Todesnachricht gegenüber Angehörigen, die anschließende Betreuung sowie die Betreuung in Extremsituationen und die Betreuung der Einsatzkräfte (Feuerwehr/Rettungsdienste/Zeugen etc.). Alle Mitglieder der Notfallnachsorge arbeiten ehrenamtlich. Im Mittelpunkt stand diesmal das Thema "Drogen/Betäubungsmittel/Rauschgift" mit einem praxisbezogenen Vortrag eines Kriminalhauptkommissars von der Kripo Wittlich. Der Referent erklärte, dass zum Begriff Drogen sowohl Betäubungsmitttel, Medikamente als auch Kräutermischungen, Pflanzen- und Pilzmischungen sowie Mischungen aus Badesalzen oder anderen chemischen Substanzen, die oftmals unter der Bezeichnung "Legal Highs" in der Drogenszene angeboten werden, gehören. Gerade letztere bergen große Gefahren, das das Zusammenwirken der Substanzen und die Mengen völlig unberechenbare Auswirkungen auf den Konsumenten hätten und die Suchtgefahr bereits nach einmaliger Einnahme entstehe. Gesamtheitlich seien Drogen so gefährlich, weil gefährliche Auswirkungen für den Konsumenten entstünden und dieser anfangs im Glauben sei, er habe den Konsum im Griff, stattdessen sei die Abhängigkeit und die Suchtgefahr mit ihren Folgen unaufhaltsam. Diese Auswirkungen seien physischer, psychischer und sozialer Art. Kurzfristig möge es nur erhöhter Blutdruck, erhöhte Herzfrequenz, Schläfrigkeit, Zittern, Kopfschmerzen und Übelkeit sein, langfristig bildeten sich Lungen-, Bronchial-, Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Sexualstörungen und körperliche Abhängigkeit bis zum Verfall. Der Kriminalhauptkommissar erläuterte: Um potenzielle Konsumenten vor diesen Auswirkungen zu schützen, habe der Staat mittels Gesetzen den Handel und Konsum unter Strafe gestellt. Er wirke mit Aufklärungskampagnen (Broschüren/Vorträge) und verschiedenen Gesetzen (Strafprozessordnung, Straßenverkehrsgesetze, Betäubungsmittelgesetz und Jugendschutzgesetz) dagegen an. Text: DRK LV - Magazin AKTIV, Ausgabe Dezember 2017
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