
Frau
Annkatrin Ogrodnik
Teamleitung
Tel: 06501 9292611
Mobil: 0151 26610665
a.ogrodnik(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de
Im Pi-Park 4
54294 Trier
Frau
Janina Patz
Betreuungsverein
Tel: 06501 9292611
Mobil: 0151 11777798
j.patz(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de
Im Pi-Park 4
54294 Trier
Frau
Fatma Özdemir
Vormundschaft
Tel: 06501 9292611
f.oezdemir(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de
Im Pi-Park 4
54294 Trier
Frau
Hanna Kremer
Vormundschaft
Tel: 06501 9292611
h.kremer(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de
Im Pi-Park 4
54294 Trier

Online-Grundkurs in Zusammenarbeit mit den DRK-Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz:
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung in Kooperation mit der Gemeindeschwester+ und dem Pflegestützpunkt Waldrach
Veranstaltungsort: Gemeindehaus, Nikolausstr. 29, 54317 Kasel
Infoveranstaltung zum Thema „Entlassung aus dem Krankenhaus – wie kann die weitere Versorgung gut gelingen?“
Veranstaltungsort: DRK-Kreisgeschäftsstelle, Konferenzraum, Brunostr. 25, 54329 Konz
Wir bitten für alle Veranstaltungen um eine Anmeldung.
Viele Menschen wissen nicht, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung nicht automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können. Liegt keine Vollmacht vor, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestimmen, der als rechtlicher Vertreter nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.
Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, entfällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als Betreuer durch einen Richter eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u.a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.
Die Mitarbeiter des Vormundschaftsvereins übernehmen Vormundschaften für Minderjährige (Mündel), wenn deren Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können – etwa durch Tod, Entzug der elterlichen Sorge oder andere gesetzlich vorgesehene Gründe.
Die Vormünder vertreten das Mündel in allen Angelegenheiten, für die ihnen die gesetzliche Sorge übertragen wurde. Die Aufgaben richten sich nach den Vorgaben des Familiengerichts und umfassen insbesondere:
• Personensorge
Sorge für das körperliche und seelische Wohl des Mündels, Entscheidung über Betreuung, Erziehung, Gesundheitsvorsorge und Schulbesuch.
• Vermögenssorge
Verwaltung des Vermögens des Mündels, Eröffnung und Führung von Konten, Beantragung von Unterhalts- oder Sozialleistungen.
• Gesundheitsfürsorge
Zustimmung zu medizinischen Behandlungen und Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen im Interesse des Mündels.
• Aufenthaltsbestimmung
Entscheidung über den Wohnort des Mündels, z. B. in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Heimen.
• Vertretung vor Behörden und Gerichten
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mündels, einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Unser Handeln ist bestimmt durch die Werte, die sich aus den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes ergeben:
Menschlichkeit – Unparteilichkeit - Neutralität Unabhängigkeit – Freiwilligkeit – Einheit - Universalität
Wir sind Teil eines starken und in vielen sozialen Bereichen haupt- und ehrenamtlich tätigen Verbandes.
Dem Anspruch nachhaltigen Handelns in der Sozialen Arbeit entspricht ein bewusstes und verantwortbares Umgehen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Ehrenamtlich Tätigen im Betreuungswesen gehört unsere besondere Wertschätzung. Ihnen vermitteln wir durch unsere Arbeit Unterstützung, Befähigung, Ermutigung und Anerkennung.
Der Beratungs- und Informationsauftrag zu vorsorgenden Verfügungen ist ein wichtiger Baustein unserer Arbeit.
Der Umgang mit gesetzlich betreuten Menschen erfordert einen personenzentrierten Ansatz. Dem Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen Geltung zu verschaffen, ist Ziel unserer Arbeit.
Soziale Arbeit ist in ihrem Kern Beziehungsarbeit, die sich an einem positiven Menschenbild und entsprechenden Grundwerten orientiert und ist ohne kontinuierliche Reflexion nicht verantwortlich leistbar.
Mitarbeit in Netzwerken und regelmäßige Fortbildungen, die Entwicklung neuer und Fortschreibung bestehender Konzepte und deren Umsetzung sichern die Qualität unserer Arbeit.
Die Einhaltung von Qualitätsstandards gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen in die Tätigkeit unseres Betreuungsvereins.
Das Angebot des Betreuungsvereins richtet sich an ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte, sowie an interessierte Bürger*innen. Wir unterstützen hierbei durch Beratung, Begleitung, Information und Fortbildung zu Betreuungen, Ehrenamt, Vorsorgevollmacht, sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist kostenlos.
Wo kann ich mich beraten lassen?
DRK Kreisverband Trier Saarburg
Betreuungsverein
Im Pi-Park 4
54294 Trier
Telefon: 06501 / 9292610
E-Mail: btv(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Patientenverfügung:
Zentrales Vorsorgeregister zur Hinterlegung der Verfügungen:
VEREIN(TES) WISSEN - Betreuungsrecht verstehen! Ein Podcast der Betreuungsvereine Rheinland-Pfalz
Weiterführende Informationen und Beratungsangebote