Betreuungsverein

Ansprechpartner

Frau
Annkatrin Ogrodnik
Teamleitung

Tel: 06501 60787-26
Mobil: 0151 26610665
a.ogrodnik(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de

Granastraße 115
54329 Konz

Terminübersicht

Infoveranstaltungen zu aktuellen und allgemeinen Themen

  • Dienstag, 10.09.2024, 18 Uhr - 
    Thema Zahnpflege und Zahnbehandlung bei älteren Menschen mit Behinderung

    Termin muss leider abgesagt werden


     

Präsenz-Grundkurs. in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen im Kreis Trier-Saarburg:

  • Dienstag, 05.11.2024, 18 Uhr
  • Dienstag, 12.11.2024, 18 Uhr
  • Dienstag, 19.11.2024, 18 Uhr
  • Dienstag, 26.11.2024, 18 Uhr

Für alle unsere Veranstaltungen. bitten wir dringend um eine Anmeldung. Es ist nach Rücksprache auch eine Teilnahme online per Zoom möglich. 

Ansprechpartner

Frau
Janina Patz

Tel: 06501 60787-28
Mobil: 0151 11777798
j.patz(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de

Granastraße 115
54329 Konz

Leitsatz und Orientierung

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Unser Handeln ist bestimmt durch die Werte, die sich aus den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes ergeben:

Menschlichkeit – Unparteilichkeit - Neutralität Unabhängigkeit – Freiwilligkeit – Einheit - Universalität

Wir sind Teil eines starken und in vielen sozialen Bereichen haupt- und ehrenamtlich tätigen Verbandes.

Dem Anspruch nachhaltigen Handelns in der Sozialen Arbeit entspricht ein bewusstes und verantwortbares Umgehen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Aufgaben und Ziele

Ehrenamtlich Tätigen im Betreuungswesen gehört unsere besondere Wertschätzung. Ihnen vermitteln wir durch unsere Arbeit Unterstützung, Befähigung, Ermutigung und Anerkennung.

Der Beratungs- und Informationsauftrag zu vorsorgenden Verfügungen ist ein wichtiger Baustein unserer Arbeit.

Der Umgang mit gesetzlich betreuten Menschen erfordert einen personenzentrierten Ansatz. Dem Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen Geltung zu verschaffen, ist Ziel unserer Arbeit.

Qualität und Professionalität

Soziale Arbeit ist in ihrem Kern Beziehungsarbeit, die sich an einem positiven Menschenbild und entsprechenden Grundwerten orientiert und ist ohne kontinuierliche Reflexion nicht verantwortlich leistbar.

Mitarbeit in Netzwerken und regelmäßige Fortbildungen, die Entwicklung neuer und Fortschreibung bestehender Konzepte und deren Umsetzung sichern die Qualität unserer Arbeit.

Die Einhaltung von Qualitätsstandards gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen in die Tätigkeit unseres Betreuungsvereins.

Das Angebot des Betreuungsvereins richtet sich an ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte, sowie an interessierte Bürger*innen. Wir unterstützen hierbei durch Beratung, Begleitung, Information und Fortbildung zu Betreuungen, Ehrenamt, Vorsorgevollmacht, sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Ehrenamt

  • Gewinnung, Einführung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten durch
    • Einführungsveranstaltungen,
    • Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten durch Einzelberatung und Fortbildungsveranstaltungen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

  • Information und Beratung zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung durch
    • Hilfe beim Erstellen von Verfügungen
    • Persönliche und telefonische Einzelberatung

Viele Menschen wissen nicht, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung nicht automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können. Liegt keine Vollmacht vor, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestimmen, der als rechtlicher Vertreter nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.

Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, entfällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als Betreuer durch einen Richter eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u.a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.

Betreuung durch angestellte Mitarbeiter (Vereinsbetreuer)

  • Führen von Betreuungen für volljährige Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können
  • Erledigung vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen, z.B.
    • Vermögenssorge
    • Gesundheitsfürsorge
    • Aufenthaltsbestimmung
    • Wohnungsangelegenheiten
    • Rentenangelegenheiten
    • Geltendmachung von Ansprüchen

Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist kostenlos.

Wo kann ich mich beraten lassen?

DRK Kreisverband Trier Saarburg
Betreuungsverein
Granastraße 115
54329 Konz

Telefon: 06501 / 6078726 oder 06501 / 6078728
E-Mail: btv(at)kv-trier-saarburg.drk(dot)de

Weitere Informationen, Broschüren und Formulare

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Patientenverfügung:

Zentrales Vorsorgeregister zur Hinterlegung der Verfügungen:

VEREIN(TES) WISSEN - Betreuungsrecht verstehen! Ein Podcast der Betreuungsvereine Rheinland-Pfalz

Weiterführende Informationen und Beratungsangebote

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