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Mobile Beratung Hochwasserhilfe

Nach wie vor befinden sich viele Betroffene der Hochwasserkatastrophe vom Juli im Wiederaufbau ihrer Häuser und Wohnungen. Die von der Flutnacht vom 14. / 15. Juli betroffenen Menschen stehen zum Großteil weiterhin inmitten von Baustellen und für viele ist es noch ein langer Weg zurück zur Normalität.

Während in einigen Haushalten erste Sanierungen stattfinden konnten und die Trocknung vorangeht, stehen immer noch viele Menschen vor der großen Herausforderung, ihr Zuhause wieder bewohnbar zu machen. Dazu ist insbesondere finanzielle Hilfe notwendig.
Die Antragsstellung dafür ist für viele Menschen kompliziert und mühsam. Hinzu kommt die nach wie vor belastende Situation der Familien und Betroffenen.
Für alle Betroffenen bietet das Deutsche Rote Kreuz des Kreisverbandes Trier-Saarburg seit November die mobile Beratung in Ehrang, Kordel und an der Sauer an. Hierzu fährt der Beratungsbus vor Ort in die betroffenen Gebiete. Angeboten wird die Unterstützung für die Antragsstellung von Finanzhilfen (ISB-Anträge, DRK-Finanzhilfen II), psychosoziale Beratung und die Verteilung von Sachspenden.

Termine  in Trier-Ehrang
Begegnungsstätte neben der Kirche St. Peter:
vom 08.11.-20.12.2022 jeden Dienstag von 11:00 - 13:00 Uhr

Termine in Kordel
Pfarrhaus Kordel, Schulstraße 12:
vom 10.11.-15.12.2022 jeden Donnerstag von 10:00 - 12:00 Uhr

Termine für die mobile Beratung Montag - Freitag nach Vereinbarung.

Die Mitarbeiter*innen vor Ort unterstützen Sie bei Finanzanträgen und haben auch gerne ein offenes Ohr für Anliegen aller Art.

Ihre Ansprechpartnerin ist für die Hochwasserhilfe Simone Baumer (0151/53173518). Zudem können Sie jederzeit über hochwasserhilfe(at)kv-trier-saarburg.drk.de per Mail Anfragen stellen.

 

DRK-Finanzhilfen II

Das Deutsche Rote Kreuz hat während der Akutphase des Unwetters / Hochwasser im Juli 2021 umfangreiche Hilfen geleistet, die Schadenslage, die Versorgung und Betreuung der betroffenen Bevölkerung zu bewältigen.

Die DRK Finanzhilfen II knüpfen an die ausgelaufenen Soforthilfen des Kreises. Vor allem Betroffene, insbesondere ältere Menschen, die bisher noch keine Hilfe beantragen konnten, haben nun erneut eine Chance auf finanzielle Unterstützung.

Die Finanzhilfen II ermöglichen eine einmalige unbare Auszahlung in Höhe von maximal 500,- Euro pro Haushalt. Für jede weitere Person des Haushalts können jeweils weitere maximal 250,- Euro ausgezahlt werden, höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Haushalt. In begründeten Fällen und zwingend nachzuweisenden Härtefällen können bis zu 5.000,- Euro gezahlt werden. Ein Härtefall liegt bei Mittellosigkeit oder besonderer Bedürftigkeit vor.

Zu beachten ist, dass die Auszahlung an bisherige Finanzhilfen und mögliche Finanzunterstützung durch die ISB "Aufbaufhilfe RLP 2021 für Hausrat" geknüpft ist. Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten erfolgt durch die Landes- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Förderung nach Pauschalbeträgen. Weitere Informationen dazu können Sie unter https://isb.rlp.de/unwetterhilfen.html . Das Deutsche Rote Kreuz ist hier an eine Reihenfolge der Auszahlung gebunden, die besagt, dass erst nach der Ausschöpfung der staatlichen Hilfen und Versicherungsleistungen die Auszahlung von Spendengeldern genehmigt werden kann. Dies ist der Grund, warum Auszahlungen zur Zeit häufig abgelehnt werden müssen. Sobald Ihnen aber ein Bescheid der ISB vorliegt, können wir Ihren Antrag gerne erneut prüfen.

Den Antrag sowie die Datenschutzerklärung finden Sie hier zum download. Bitte schicken Sie uns diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original an folgende Adresse:

DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e.V.
DRK-Finanzhilfen II
Brunostraße 25
54329 Konz